Mittwoch, 21. Juli 2010

Absichtserklärung (Letter of Intent) für Kauf einer Immobilie




















Erläuterungen

Der Zweck einer Absichtserklärung ist die schriftliche und damit „verbindliche“* Interessensbekundung des Kaufinteressenten, die dem Verkäufer bestätigt, dass jemand ernsthaftes Interesse am Erwerb seiner Immobilie hat.


Die Absichtserklärung muss Folgendes beinhalten:

- Vollständige Adress- und Kontaktdaten des Kaufinteressenten

- Die vollständige Bezeichnung der zu erwerbenden Immobilie mit kompletter Adresse, Angaben Grösse Grundstück, Fläche der Immobilie, Jahresnettokaltmiete & Rendite (sofern vermietet), Kaufpreis in der jeweiligen Landeswährung

- Sonstiges sollte vermerkt sein (wie in dem Beispiel der Erwerb mittels Share-Deal, bei dem Geschäftsanteile gekauft werden. Die Immobilie ist in diesem Kauf inkludiert).

- Wichtiger Punkt für den Verkäufer: Wir bestätigen hiermit über die notwendigen finanziellen Mittel für den Erwerb dieser Immobilie zu verfügen

- Besichtigungs- bzw. Besprechungs-Termin

- Datum, Ort, und eigenhändige Unterschrift


*Absichtserklärungen haben in Deutschland, Österreich und Schweiz keine bindende Wirkung!

Ein Letter of Intent (LOI) ist eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern, in dem die Vertragsparteien bestätigen, dass sie in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Der LOI bildet in der Regel die Grundlage für den anschließenden Vertrag. Er begründet keinerlei Rechtsansprüche.


Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Geschäften!


Mit besten Grüssen



Ernst Koch


http://www.xinxii.com/mydocs.php?pid=312d1

http://www.xing.com/profile/Ernst_Koch

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