Mittwoch, 1. Juni 2011

Optimale Verkaufstransaktion von hochwertigen Gemälden





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Dieses Video soll Klarheit für ein von uns vorgeschlagenes Abwicklungsprozedere für Alle Beteiligten bringen. Es ist das ausdrückliche Ziel höchste Sicherheit und Diskretion für Käufer und Verkäufer, sowie einen Zeit- und nerven sparenden klaren Ablauf für alle Beteiligten (auch für sämtliche vermittelnden Personen und deren Kontakte!) zu garantieren. Der Notar erhält (unter Anwaltsgeheimnis) die Kontaktdaten und sämtliche Informationen zum zu verkaufenden Gemälde oder Skulptur mit der Angabe des Verkaufspreises bzw. Mindestverkaufspreises. In den Brutto-Verkaufspreis muss die Vermittlungsprovision in Höhe von 10% inkludiert werden. Der Eigentümer zeichnet gegenüber dem Notar eine Provisionsvereinbarung.

Sämtliche Vermittler müssen beim Notar mit Name, Adresse, Kontaktdaten, Passkopie registriert werden. Die Namen, Daten bleiben - sofern nicht von der Transaktion notwendig - unter Anwaltsgeheimnis. So sind alle Kontakte der jeweiligen Vermittler bestens geschützt!

Im Erfolgsfall werden sämtliche Vermittler aus dieser Provision direkt vom Notar auf die jeweiligen Konten der einzelnen Vermittler bezahlt.

Der Notar erstellt ein neutrales Kurzexposé über das Gemälde oder die Skulptur. Diese Unterlagen werden dann dem potentiellen Kaufinteressenten über das Vermittlungsteam zur Verfügung gestellt.

Sofern ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht, muss der Kaufinteressent ein schriftliches Kaufinteresse auf seinem Briefpapier (mit vollem Namen, Adresse, Telefonnummern, Fax und E-Mail) unterschrieben DIREKT an den Notar senden. In dieser Kaufabsichtserklärung sollte sinngemäss der Satz "...ich versichere hiermit, dass ich über sofort absrufbare finanzielle Mittel in der Höhe des Kaufpreises verfüge..."

Der Notar teilt dem Käufer die Kontodaten des Treuhandkontos mit. Der Schweizer Notar ist auch bereit mit einem vom Käufer vorgeschlagenen Rechtsanwalt, Notar oder Vertrauten des Käufers kollektiv zu zweien (Erhöhtes Sicherheitsbedürfnis des Käufers!) über dieses Treuhandkonto zu verfügen.

Der Käufer überweist den vollen Kaufbetrag inkl. der 10% Provision auf das Treuhandkonto.

Es wird ein (Vor-)Kaufvertrag vorbereitet, die Besichtigung abgehalten. Nach erfolgreicher Besichtigung und ausdrücklichem Akzeptieren des Verkaufs des Gemäldes durch Käufer und Verkäufer, findet die Verkaufstransaktion Zug um Zug statt. Auszahlung der Provisionen an die beteilgten Vermittler.

Im Falle eines Nichtzustandekommens des Verkaufs, überweist der Notar ohne Widerrede das Geld (abzgl. der Bankspesen) wieder auf das Konto des Kaufinteressenten zurück.

Weitere Informationen auf Anfrage.

Ernst Koch
Koordinator für den Schweizer Notar
+41-79-4070 237

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